Seitenbereiche
Inhalt

Viertes Corona-Steuerhilfegesetz

Sonderabschreibung

Hotel- und Gastronomiebetriebe können auch in 2022 angeschaffte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens degressiv abschreiben. Die zur Abmilderung der Coronafolgen für die Wirtschaft in 2020 eingeführte degressive Abschreibung wurde verlängert. Abschreiben können Hotelbetreiber und Gastwirte bis zum 2,5fachen der regulären linearen Abschreibung, maximal 25 % der Anschaffungs- und Herstellungskosten.

Anmerkung: Die degressive Abschreibung sollte vom Hotelier/Gastronomen nur genutzt werden, wenn der für 2022 zu erwartende Gewinn höher ist als für 2023 und die Folgejahre. Denn das anfänglich genutzte höhere Abschreibungspotenzial mindert zukünftige Abschreibungen.

Coronaverluste verrechnen

Auch in 2022 und 2023 können Verluste bis zu einem Höchstbetrag von € 10 Mio. (bzw. € 20 Mio. bei Zusammenveranlagung) zurückgetragen werden, und zwar auf die beiden vorangegangenen Kalenderjahre. Allgemein soll ein Rücktragszeitraum von zwei Jahren eingeführt werden.

Reinvestitionsfristen

Hoteliers und Gastronomen, die in den Jahren 2017 bis 2019 Rücklagen nach §§ 6b und/oder 7g Einkommensteuergesetz/EStG gebildet haben, welche regulär in 2022 auslaufen würden, können Reinvestitionen noch um ein weiteres Jahr verschieben. Die gebildeten Rücklagen müssen so in 2022 nicht steuererhöhend aufgelöst werden.

Umsatzsteuersatz 2022

Wie bereits im Dritten Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen, bleibt der Umsatzsteuersatz in der Gastronomie auf Speisen und Logieleistungen das ganze Jahr 2022 bei sieben Prozent. Ausgenommen bleibt die Abgabe von Getränken.

Stand: 29. März 2022

Bild: Watchara - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Erhalten Sie Aktuelle Informationen über unsere Kanzlei und News per E-Mail

So kommen Sie zu uns

Verschieben Sie die Karte mit zwei Fingern

BBSR-Steuerberater Marco Beier, Reiner Socher,
Thomas Ritter, Thomas Lang und Anna Günther –
PartG mbB

Seeshaupt

BBSR-Steuerberater Marco Beier, Reiner Socher,
Thomas Ritter, Thomas Lang und Anna Günther – 
PartG mbB

Penzberger Straße 2
82402 Seeshaupt
Deutschland


Fax +49 8801 / 24 65
info@bbsr-stb.de

Bürozeiten

Mo. - Do.
- Uhr
- Uhr

Fr.
- Uhr

BBSR-Steuerberater Marco Beier, Reiner Socher,
Thomas Ritter, Thomas Lang und Anna Günther –
PartG mbB

Penzberg

BBSR-Steuerberater Marco Beier, Reiner Socher,
Thomas Ritter, Thomas Lang und Anna Günther – 
PartG mbB

Im Thal 1
82377 Penzberg
Deutschland


Fax +49 8856 / 80 38 6-29
info@bbsr-stb.de

Bürozeiten

Mo.
- Uhr
- Uhr

Di.
- Uhr
- Uhr

Mi.
- Uhr

Do.
- Uhr
- Uhr

Fr.
- Uhr

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.