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Testamentsvollstreckung
Eine fachkundige Beratung bei der Planung der Unternehmens- bzw. Vermögensnachfolge schützt das Vermögen für die nachfolgenden Generationen. Mit unseren Spezialisten gelingt ein erfolgreicher Generationenwechsel ohne Streitigkeiten und in Ihrem Sinne. Auf Wunsch stehen wir im Erbfall als Testamentsvollstrecker zur Verfügung. Herr StB Stephan Brückner ist seit 2016 zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT e.V.). Auch Herr StB Thomas Lang LL. M. steht ihnen als zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT e.V.) jederzeit zur Verfügung.
Ihre Vorteile
Je früher man die Nachfolge regelt, umso besser können Generationen verbunden und Streitigkeiten vermieden werden. Wir beraten und begleiten Sie gerne in diesem Prozess. Unsere Experten verfügen über jahrelange Erfahrung in der Nachfolgeplanung. Mit Sorgfalt und Umsicht planen wir mit Ihnen alles rund um Ihre Nachfolge und Ihr Erbe und bieten Ihnen hierzu ggf. eine Testamentsvollstreckung an.
Wann ist eine Testamentsvollstreckung anzuraten?
Es gibt Situationen, bei denen eine Testamentsvollstreckung anzuraten ist, wie z. B.
- Absicherung des Erblasserwillens
- Einreichung der Erbschaftsteuererklärung sowie Abführung der Erbschaftsteuer
- Schutz des Nachlasses
- Verteilung des Nachlasses an die Erben
- Langfristige Verwaltung des Nachlasses (Verwaltung des Vermögens für minderjährige, behinderte oder überschuldete Erben)
Sprechen Sie mit uns über Ihre Fragen und Anliegen in Sachen Nachfolgegestaltung. Wir beraten Sie gerne.
Unser Leistungsangebot
- Schutzfunktion für überlebende Angehörige
- Vereinfachung und Sicherstellung der Nachlassabwicklung
- Langfristiger Schutz des Nachlasses vor Vermögensverfall oder ungewollten Zugriff Dritter
- Erfüllung karitativer Zwecke