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Jahresabschluss

Für die Erstellung des Jahresabschlusses ist umfangreiches Wissen zu den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften erforderlich. Die steuerverschärfende Rechtslage macht diese Aufgabe zusätzlich komplexer. Unser Team steht Ihnen gerne mit umfassendem Fachwissen zur Verfügung.

Ihre Vorteile

Durch die steuerverschärfende Rechtslage klaffen die handels- und steuerrechtlichen Bilanzierungsvorschriften immer weiter auseinander. Deshalb muss ggf. zusätzlich zu einer Handelsbilanz ebenso eine davon abweichende Steuerbilanz erstellt werden. Wir unterstützen Sie gerne bei dieser Aufgabe.

Bei der Bilanzierung ist man dem Konflikt „Steuerbelastung senken oder wirtschaftliche Stärke zeigen“ immer stärker ausgesetzt. Dabei ist Fingerspitzengefühl gefragt. Wir unterstützen Sie bei Optimierungsentscheidungen und nehmen auf Wunsch auch Kontakt mit Ihrer Hausbank auf. Unsere über Jahre aufgebautes Ansehen wirkt sich dabei sehr förderlich aus.

Abhängig vom Umfang der im Rahmen des Jahresabschlusses anfallenden Prüfungshandlungen müssen Bescheinigungen formuliert werden. Manchmal werden vom Kreditinstitut Jahresabschlüsse mit Plausibilitätsbeurteilungen verlangt. Bei Jahresabschlüssen ohne Prüfungshandlungen ist eine “einfache“ Bescheinigung zu erstellen. Wurden umfassende Prüfungshandlungen durchgeführt, werden Bescheinigungen, die in der Qualität einem Bestätigungsvermerk nahekommen, notwendig. Die Bandbreite ist hierbei sehr groß.

Unser Expertenteam unterstützt Sie gerne bei diesen umfangreichen Aufgaben. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

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BBSR-Steuerberater Marco Beier, Reiner Socher,
Thomas Ritter, Thomas Lang und Anna Günther –
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