Seitenbereiche
Inhalt

Kurzarbeitergeld

Kurzarbeitergeld

Nach § 109 Absatz 4 des dritten Sozialgesetzbuches/SGB III kann die Bundesregierung die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate ohne Zustimmung des Bundesrates verlängern. Voraussetzung ist, dass außergewöhnliche Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt vorliegen. Angesichts der schlechten Konjunkturaussichten hält die Bundesregierung diese Voraussetzung aktuell für erfüllt.

Bezugsdauer

Die Bezugsdauer-Verlängerung ist befristet bis 31.12.2025. Konkret bedeutet dies für die seit Anfang des vergangenen Jahres von der Kurzarbeit betroffenen Betriebe, dass diese die Kurzarbeit noch bis zum 31.12.2025 verlängern können. Betriebe, die die verlängerte Bezugsfrist noch nicht bis zum 31.12.2025 voll ausgeschöpft haben, können ab dem 1.1.2026 noch Kurzarbeitergeld für ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beziehen.

Unterbrechung und Neubezug

Betriebe, die schon seit längerer Zeit von der Kurzarbeit betroffen sind, können nach einer bestimmten Unterbrechungszeit das Kurzarbeitergeld wieder in Anspruch nehmen. Ab dem 1.1.2026 gilt voraussichtlich wieder die reguläre gesetzliche Bezugsdauer von zwölf Monaten.

Stand: 28. Januar 2025

Bild: kelifamily - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Erhalten Sie Aktuelle Informationen über unsere Kanzlei und News per E-Mail

So kommen Sie zu uns

Verschieben Sie die Karte mit zwei Fingern

BBSR-Steuerberater Marco Beier, Reiner Socher,
Thomas Ritter, Thomas Lang und Anna Günther –
PartG mbB

Seeshaupt

BBSR-Steuerberater Marco Beier, Reiner Socher,
Thomas Ritter, Thomas Lang und Anna Günther – 
PartG mbB

Penzberger Straße 2
82402 Seeshaupt
Deutschland


Fax +49 8801 / 24 65
info@bbsr-stb.de

Bürozeiten

Mo. - Do.
- Uhr
- Uhr

Fr.
- Uhr

BBSR-Steuerberater Marco Beier, Reiner Socher,
Thomas Ritter, Thomas Lang und Anna Günther –
PartG mbB

Penzberg

BBSR-Steuerberater Marco Beier, Reiner Socher,
Thomas Ritter, Thomas Lang und Anna Günther – 
PartG mbB

Im Thal 1
82377 Penzberg
Deutschland


Fax +49 8856 / 80 38 6-29
info@bbsr-stb.de

Bürozeiten

Mo.
- Uhr
- Uhr

Di.
- Uhr
- Uhr

Mi.
- Uhr

Do.
- Uhr
- Uhr

Fr.
- Uhr

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.